Ausgewählte Fragen zum Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Am 13. 6. 2014 ist das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz1 (VRUG) in Kraft getreten, mit dem die Verbraucherrechte-Richtlinie2 (VR-RL) in Österreich umgesetzt wird. Besonderen Anlass zur Diskussion liefert das Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen (im Folgenden FAV) und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (im Folgenden AGV). Während sich gleichsam ein Restbestand der altbekannten Haustürgeschäfts-Regelungen - inhaltlich zum Teil an die VR-RL angepasst - weiterhin in den §§ 3 und 4 KSchG findet, wurden die unionsrechtlich vorgegebenen Bestimmungen zu FAV und AGV mit dem VRUG in ein neues Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ausgelagert. Im Folgenden soll das neue Rücktrittsregime im FAGG kompakt dargestellt und auf die teils einschneidenden Rechtsfolgen hingewiesen werden.
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