Die mit Spannung erwartete erste Entscheidung des EuGH (C-404/06 = Zak 2008/309, 177)1) zur Auslegung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie liegt vor. Darin wurde zur Frage Stellung genommen, ob der Verbraucher im Fall einer Ersatzlieferung verpflichtet sei, dem Verkäufer Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts zu leisten. Dieser Problematik geht eine lange Diskussion in der deutschen Lehre voran, die allerdings weiterhin geteilter Meinung ist.
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