Kurze Untersuchung erweiterter Nachforschungspflichten des Erwerbers anlässlich OGH 3 Ob 91/21k
Gebrauchtwagen werden im modernen Warenverkehr häufig unter Eigentumsvorbehalt oder im Wege eines Abzahlungsgeschäfts weitergegeben. Demnach ist die Gefahr groß, dass der Erwerber in die Rechte des wahren Berechtigten eingreift, wenn der Veräußerer zur Weitergabe nicht (ausreichend) berechtigt ist. Folglich verlangt der OGH schon seit langem, dass der Erwerber vorab in den Typenschein des Gebrauchtwagens Einsicht nimmt; verletzt er diese allgemeine Nachforschungspflicht, ist er unredlich und kann gutgläubig kein Eigentum erwerben. Doch die bloße Einsicht in den Typenschein per se reicht für den Erwerber nicht aus, seine Gutgläubigkeit zu wahren; liegen besondere Umstände vor, welche den Erwerb objektiv verdächtig erscheinen lassen, treffen den Erwerber erweiterte Nachforschungspflichten, um sich von der Berechtigung des Veräußerers zu überzeugen. Die jüngste E 3 Ob 91/21k gibt Anlass, über diese besonderen Verdachtsmomente zu reflektieren, welche erweiterte Nachforschungspflichten des Erwerbers begründen können.
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