Die Lissabonner Vertragsreform hat nicht nur die Rechtsstruktur der Europäischen Union nachhaltig verändert. Sie hat auch die Verfahren der (insb abgeleiteten) Rechtsetzung modifiziert. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die neuen Rechtsetzungsverfahren und grenzt deren Anwendungsbereiche voneinander ab.
Das System der sog abgeleiteten oder delegierten Rechtsetzung hat im europäischen Finanzmarktrecht eine lange Tradition.1 Zahlreiche Rechtsakte des Finanzmarktrechts statuier(t)en besondere Durchführungskompetenzen der Kommission. Diese war dafür zuständig, bestimmte Bereiche oder Anhänge eines "Basisrechtsakts" anzupassen (zu aktualisieren) oder abzuändern. Sachverständige Fachausschüsse, die mit Experten der nationalen Ministerien und Verwaltungseinrichtungen besetzt waren, unterstützten und kontrollierten die Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Durchführungskompetenzen. Für dieses System der gestuften Rechtsetzung unter Beiziehung von Fachausschüssen hat sich der Begriff "Ausschusssystem" (sog Komitologie) eingebürgert.
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