Vor Kurzem ist im ABl der EU (L 282 v 16. 10. 2012, 23) die Delegierte Verordnung (EU) 946/2012 der Kommission vom 12. Juli 2012 zur Ergänzung der VO (EG) 1060/2009 kundgemacht worden. Sie betrifft Verfahrensvorschriften, die ESMA bei der Erlassung von Geldbußen nach der VO 1060/2009 zu beachten hat; ferner statuiert die Delegierte VO 946/2012 Vorgaben für die Inanspruchnahme von Verteidigungsrechten der Betroffenen sowie Fristen.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.