Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Fragen der Folgenabschätzung in einem weiteren, über den Bedeutungsgehalt des § 17 BHG 2013 hinausgehenden Sinn. Er analysiert aus verfassungsrechtlicher Sicht drei Problemkreise des neuen Haushaltsrechts, bei denen die Folgen staatlichen Handelns jeweils im Mittelpunkt stehen. Der erste Problemkreis ist der der Verbindlichkeit von Angaben zur Wirkungsorientierung, der zweite betrifft die einzelfallbezogene Leitkompetenz des BMF (insbesondere dessen Zustimmungsbefugnisse im BHG 2013) und der dritte die generell-abstrakte Leitkompetenz des BMF, die durch die Erlassung von Verordnungen bzw Richtlinien ausgeübt wird.
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