Das Vergaberechtsreformgesetz 2018 wurde mit über zweijähriger Verspätung am 20. 8. 2018 im BGBl kundgemacht.1 Im Folgenden soll ein Überblick über das Bundesvergabegesetz (BVergG) 2018 mit Schwerpunkt der Regelungen für öffentliche Auftraggeber im sogenannten klassischen Bereich gegeben werden.2
Das Bundesvergabegesetz (BVergG) 2018 löst das BVergG 2006 ab. Es dient der Umsetzung des EU-Vergaberichtlinienpaktes 20143 und ist Teil einer Generalüberholung des gesamten österreichischen Vergaberechts. Gleichzeitig mit dem BVergG 2018 wurde auch bereits seine erste Novellierung (als Art 2 des Vergaberechtsreformgesetzes 2018) beschlossen. Diese wird insb die Verpflichtung zur elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren ("eVergabe") umsetzen, welche mit Oktober 2018 in Kraft treten soll.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.