Deskriptoren:
Bieter, übergangener; Nachprüfungsverfahren; Rechtsschutz; Schadenersatz; Unterlassungsanspruch; Vergaberecht; Zuschlag.
Rechtsquellen:
BVergG; RL 89/665/EWG; RL 92/13/EWG.
Das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge gehört zu den derzeit wohl am stärksten expandierenden Rechtsgebieten im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts1)). Hinzuweisen ist dabei auf die große wirtschaftliche Bedeutung dieses Rechtsgebiets, quantifizieren doch ökonomische Analysen das Gesamtvolumen der öffentlichen Aufträge in Österreich mit über 200 Mrd Schilling und für die EU mit etwa 720 Mrd ECU im Jahr2)). Effiziente Vergabeverfahren versprechen hier beachtliche Einsparungspotentiale für die öffentlichen Haushalte.
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