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Vergleichstabelle zum Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015)

Mag. Wolfgang Kolmasch

Stand: BGBl I 2015/87 (Regierungsvorlage 688 BlgNR 25. GP; Ausschussbericht 718 BlgNR 25. GP).

Im Mittelpunkt des ErbRÄG 2015 steht eine große Erbrechtsreform, die eine umfassende sprachliche und zum Teil auch inhaltliche Modernisierung der gesamten erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB zum Ziel hat. Diese Reform, die auch Änderungen in der Gesetzessystematik und – damit verbunden – Umnummerierungen von Paragraphen vorsieht, wird am 1. 1. 2017 in Kraft treten.

Die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen werden im Beitrag Zak 2015/457, 250 vorgestellt. Ergänzend bietet die folgende Vergleichstabelle einen paragraphenorientierten Überblick über das Erbrecht des ABGB vor und nach der Reform, der die Orientierung im neuen Recht erleichtern soll.


NeuAltThemaInhaltliche Änderungen
Vom Erb­recht allgemein
§ 531§ 531VerlassenschaftKeine
§ 532§ 532Erb­rechtNachvollziehung der hA, nach der man das Erb­recht nicht als dingliches Recht bezeichnen kann
§ 533§ 533Erb­rechtstitelKeine
§ 534§ 534Mehrheit von TitelnKeine
§ 535§ 535Erbschaft und VermächtnisKeine
§ 536§ 536ErbanfallKeine; ausdrückliche Definition der Begriffe “Erbfall" und “Erbanfall"
§ 537§§ 537, 809Vererblichkeit des Erb­rechtsÜbernahme der hM, nach der die Erbeserben bei der Transmission Anwachsungsbe­rechtigten jedenfalls und Ersatzerben dann vorgehen, wenn der Erbe nach Abgabe seiner Erbantrittserklärung verstirbt
§ 537aEingetragene PartnerEntfallen (Anordnung der sinngemäßen Anwendbarkeit der für Ehegatten geltenden Regelungen auf eingetragene Partner obsolet, weil diese ohnehin im Text der jeweiligen Bestimmungen ausdrücklich genannt werden)
§ 538§ 538ErbfähigkeitKlarstellung, dass ein Verzicht auf das Erb­recht nicht die Erbfähigkeit, sondern lediglich den Berufungsgrund beseitigt
§ 539Entfallen mangels Anwendungsbereichs
§ 539§ 540 Fall 1Erbunwürdigkeit wegen StraftatenAusdehnung der Erbunwürdigkeit auf strafbare Handlungen gegen die Verlassenschaft
§ 540§ 542Erbunwürdigkeit wegen Vereitelung des letzten WillensÜbernahme der Rsp, nach der Vereitelungsabsicht erforderlich ist (zB 6 Ob 264/11h = Zak 2012/98, 52); Ausdehnung auf Versuch; Klarstellung, dass eine Verzeihung auch bei diesem Erbunwürdigkeitsgrund beachtlich ist
§ 541Andere ErbunwürdigkeitsgründeNeue Erbunwürdigkeitsgründe: Zufügung schweren seelischen Leids; Straftaten gegen nächste Angehörige
§ 541 Z 3§ 540 Fall 2Erbunwürdigkeit wegen Verletzung familien­rechtlicher PflichtenKeine
§ 543Erbunwürdigkeit wegen Ehebruchs oder BlutschandeEntfallen
§ 542§ 541Eintritts­recht bei ErbunwürdigkeitKeine
§ 543§§ 545-546Beurteilung der ErbfähigkeitKlarstellung, dass die Erbfähigkeit nachträglich verloren gehen kann
§ 544Verlust des Erb­rechtsEntfallen mangels Anwendungsbereichs
§ 546Verlassenschaft als juristische PersonÜbernahme der hA
§ 547§ 547Gesamt­rechtsnachfolgeKeine
§ 548§ 548Übergang von VerbindlichkeitenGenereller Ausschluss des Übergangs von Geldstrafen
§ 549§ 549BegräbniskostenKeine
§ 550§ 550ErbengemeinschaftKlarstellung, dass die Erbqote für den Anteil entscheidend ist
§ 551§ 551ErbverzichtSchriftformerfordernis für die Aufhebung des Erbverzichts­vertrags; Übernahme der hA, nach der ein Erbverzicht mangels anderer Vereinbarung einen Pflichtteilsverzicht einschließt und auch die Nachkommen erfasst
Gewillkürte Erbfolge
§ 552§§ 552-553Letztwillige VerfügungVerzicht auf den Begriff “Kodizill"
§ 553§ 655Auslegung letztwilliger VerfügungenAllgemeine Auslegungsregeln für letztwillige Verfügungen; Verankerung der Andeutungstheorie
§ 554§ 554Einsetzung eines einzigen ErbenKeine
§ 555§ 555Einsetzung mehrerer ErbenKeine
§ 556§ 556Keine
§ 557§ 557Keine
§ 558§ 558Keine
§ 559§ 559Klarstellung, dass es sich um Zweifelsregeln handelt
§ 560§§ 560-562AnwachsungAnwachsung als generelle Zweifelsregel bei Verfügung über die gesamte Verlassenschaft (auch zugunsten bestimmt ein­gesetzter Erben); Klarstellung, dass es mangels Anwachsung zur gesetzlichen Erbfolge kommt
§ 563§ 563Klarstellung, dass höchstpersönliche Pflichten des ein­gesetzten Erben von der Anwachsung nicht umfasst sind
§ 564§ 564Höchstpersönliche WillenserklärungKeine
§ 565§ 565Bestimmtheit und MangelfreiheitKeine
§ 566TestierfähigkeitDefinition entsprechend der Rechtspraxis
§ 567§ 566Keine
§ 568Beschränkung auf bestimmte Testamentsformen bei SachwalterschaftEntfallen
§ 568§ 567TestierfähigkeitKeine
§ 569§ 569AlterKeine
§ 570§ 570IrrtumKeine
§ 571§ 571FehlbezeichnungKeine
§ 572§ 572MotivirrtumBetonung, dass das Motiv in der Verfügung angeführt werden muss; Festhalten am Motiv als alleinigem Grund des Willens
§ 573Testierfähigkeit von OrdensleutenEntfallen mangels Anwendungsbereichs
§ 575§ 575Zeitpunkt für GültigkeitsprüfungKeine
§ 576§ 576Keine
§ 577§ 577FormartenKeine
§ 578§ 578Eigenhändige VerfügungKeine
§ 579§ 579Fremdhändige VerfügungModernisierung der Definition (nicht eigenhändig geschrieben); Verschärfung der Formerfordernisse (Bekräftigung durch eigenhändig geschriebenen Zusatz; gleichzeitige Anwesenheit aller drei Zeugen bei Unterfertigung und Bekräftigung; nähere Angaben zur Identität der Zeugen auf der Urkunde)
§ 580§§ 580-581Keine
§ 581§§ 587-588Gerichtliche VerfügungKeine
§ 582§§ 589-590Keine
§ 583Notarielle VerfügungAusdrücklicher Verweis auf die Vorschriften der NO
§ 584§ 597NottestamentKlarstellung, dass der be­rechtigte Eindruck einer Notsituation ausreichend ist; Wegfall der Gültigkeit des Nottestaments hebt auch den dadurch erfolgten Widerruf einer früheren letztwilligen Verfügung auf
§ 585§ 582VerweiseKeine
§ 586§§ 583, 1248Gemeinschaftliche VerfügungVermutung der “Wechselbezüglichkeit" der Verfügung (Widerruf der gegenseitigen Erbeinsetzung durch einen Teil lässt auf Widerruf durch den anderen schließen)
§ 587§ 591ZeugenZulassung mündiger Minderjähriger als Zeugen (nur) beim Nottestament
§ 588§ 594Modernisierung der Definition der von der Zeugenschaft ausgeschlossenen Personen; Erweiterung um Lebensgefährten und deren Angehörige, gesetzliche Vertreter, Vorsorgebevollmächtigte, Organe, Gesellschafter, Machthaber sowie Dienstnehmer
§ 589§ 596Keine
§ 590§ 581 lSKeine
§ 591§ 595Keine
§ 601§ 601FormungültigkeitKeine
§ 602§ 602Erb­verträgeKeine
§ 603§ 956Schenkung auf den TodesfallWirksamkeit als Vertrag bei Einhaltung der Notariatsaktspflicht und Fehlen eines Widerrufs­rechts; Erfordernis eines ausdrücklichen Widerrufsverzichts und der Aushändigung einer Urkunde an den Geschenknehmer entfällt
Ersatz- und Nacherbschaft
§ 604§ 604ErsatzerbschaftKlarstellung, dass auch für gesetzliche Erben Ersatzerben bestellt werden können und Ersatzerben Anwachsungsbe­rechtigten vorgehen
§ 605Entfallen
§ 605§ 779 Abs 1Keine
§ 606§ 606Keine
§ 607§ 607Keine
§ 608§ 608NacherbschaftAnführung des Todes des Vorerben als typischen Nacherbfall
§ 609Definition der Nacherbschaft auf den Überrest
§ 609Entfallen
§ 610§ 610Klarstellung, dass von der Umdeutung von Testieranordnungen in Nacherbschaften nicht nur Ver-, sondern auch Gebote erfasst sind; Betonung, dass es sich um Zweifelsregeln handelt
§ 611§ 611Definition der Zeitgenossen als natürliche Personen, die bei Errichtung der Nacherbschaft bereits gezeugt oder geboren sind
§ 612§ 612Keine
§ 613§ 613Übernahme der hM zur Rechtsstellung des Vorerben in das Gesetz
§ 614§ 614Auslegung einer Ersatz- oder NacherbschaftKlarstellung, dass die Zweifelsregel auch für die Frage gilt, ob überhaupt eine Ersatz- bzw Nacherbschaft angeordnet worden ist
§ 615§ 615Erlöschen einer Ersatz- oder NacherbschaftKeine
§ 616§ 616Keine
§ 617§ 617Klarstellung, dass es sich um Zweifelsregeln handelt und auch Adoptivkinder erfasst sind
§ 646StiftungenEntfallen mangels normativen Gehalts
Vermächtnisse
§ 647§ 647Berufung zum VermächtnisnehmerAllgemeine Regelung der Berufungsgründe und der ansonsten anwendbaren Bestimmungen
§ 648§ 648Erbe und VermächtnisnehmerAusführlichere Regelung; Definitionen und Zweifelsregeln zu Voraus- und Hineinvermächtnissen; Regelung der Vorgangsweise bei Diskrepanzen zwischen Erbquoten und Sachzuweisungen
§ 649§ 649VermächtnisschuldnerSolidarhaftung der Miterben nach außen als Zweifelsregel
§ 650§ 650UntervermächtnisKeine
§ 651§ 651VerteilungsvermächtnisKeine
§ 652§ 652Ersatz- und NachvermächtnisKeine
§ 653§§ 653, 662 S 3Gegenstand eines VermächtnissesVerzicht auf die Einschränkung, dass nur Sachen mit “Wert" vermacht werden können
§ 654§ 654UnmöglichkeitAusdrückliche Regelung
§ 656§ 656GattungsvermächtnisseKeine
§ 657§ 657Keine
§ 658§ 658Keine
§ 659§ 659Keine
§ 660§ 660Vermächtnis einer bestimmten SacheRegelung des Wahlvermächtnisses
§ 661§ 661Keine
§ 662§ 662Vermächtnis einer fremden SacheKeine
§ 663§ 663Vermächtnis einer ForderungÜbernahme der hM, nach der es sich beim Befreiungsvermächtnis nicht um einen automatisch eintretenden Schulderlass, sondern um die Verpflichtung des Erben zum Erlass der Schuld handelt
§ 664§ 664Keine
§ 665§ 665Keine
§ 666§ 666Klarstellung, dass es sich um eine Zweifelsregel handelt
§ 667§ 667Klarstellung, dass es sich um eine Zweifelsregel handelt
§ 668Entfallen
§ 672§§ 672-673UnterhaltsvermächtnisKlarstellung, dass es sich um Zweifelsregeln handelt; bisherige Lebensverhältnisse als Unterhaltsmaß; Übernahme der von der Rsp entwickelten Auslegungsregeln zur Dauer des vermachten Unterhalts
§ 673§§ 672-673AusbildungsvermächtnisErsetzung des Erziehungs- durch das Ausbildungsvermächtnis, das im Zweifel auch den Unterhalt umfasst, wenn eine Erwerbstätigkeit während der Ausbildung nicht zumutbar ist
§ 674§ 674Vermächtnis der Möbel und des HausratsKeine
§ 675§ 675Vermächtnis eines BehältnissesKeine
§ 676§ 676Klarstellung, dass es sich um eine Zweifelsregel handelt
§ 677Entfallen
§ 678Vermächtnis von Juwelen, Schmuck, PutzEntfallen
§ 679Vermächtnis von Gold, Silber, Wäsche, EquipageEntfallen
§ 680Vermächtnis der BarschaftEntfallen
§ 677PflegevermächtnisRegelung des neuen gesetzlichen Pflegevermächtnisses, das nahe stehenden Personen, die den Verstorbenen vor seinem Tod gepflegt haben, unter bestimmten Voraussetzungen zusteht
§ 678
§ 681§ 681Auslegung bestimmter BegriffeKeine
§ 682§ 682Keine
§ 683§ 683Keine
§ 684§§ 684, 688 S 2Anfallstag und ErwerbsvoraussetzungenKeine
§ 685§ 685FälligkeitFälligkeit von Vermächtnissen mit Erbanfall; “reine Stundung" von Geldvermächtnissen und Vermächtnissen von Sachen, die sich nicht in der Verlassenschaft befinden, um ein Jahr (Verzugszinsen fallen an)
§ 686§ 686Keine
§ 687§ 687Keine
§ 688§ 688SicherstellungKeine
§ 689§ 689Frei werdendes VermächtnisKeine
§ 690§ 690Erschöpfung der VerlassenschaftKeine
§ 691§ 691Übernahme der hL, nach der vermachter Unterhalt mit dem Tod des Erblassers (Erbfall) gebührt
§ 692§ 692Überschuldung der VerlassenschaftKeine
§ 693§ 693Keine
§ 694§ 693Keine
§ 694Beiträge zu öffentlichen AnstaltenEntfallen wegen Gegenstandslosigkeit
Einschränkung und Aufhebung des letzten Willens
§ 695§ 695AllgemeinesBetonung des nicht taxativen Charakters der Aufzählung der Einschränkungsmöglichkeiten
§ 696§ 696BedingungKeine
§ 697§§ 697, 698Ausdehnung der Nichtigkeitsanordnung auf völlig unbestimmte Bedingungen; Konkretisierung der “unerlaubten" Bedingungen als “gesetz- oder sittenwidrige" Bedingungen
§ 698§ 698Keine
§ 699§ 699Keine
§ 700EheverbotEntfallen (Bedingung der Nichtverehelichung fällt aber weiterhin unter die unwirksamen sittenwidrigen Bedingungen: RV 688 BlgNR 25. GP 18)
§ 701§ 701Erfüllung zu LebzeitenKeine
§ 702§ 702Erfüllung durch NachberufeneKeine
§ 703§ 703Aufschiebende BedingungKeine
§ 704ZeitpunktEntfallen
§ 705§ 705BefristungKeine
§ 706§ 706Keine
§ 707§ 707Vorbe­rechtigungKeine
§ 708§ 708Nachbe­rechtigungKeine
§§ 709-710§§ 709-710AuflageKlarstellung, dass die Verletzung der Erfüllungspflicht nur im Zweifel und bei Verschulden wie eine auflösende Bedingung wirkt
§ 711§ 711Keine
§ 712§§ 712, 720Strafvermächtnis und BestreitungsverbotKeine
§ 713§ 713Errichtung eines späteren TestamentsÜbernahme der hL zu den Auswirkungen auf eine frühere letztwillige Verfügung ohne Erbeinsetzung (im Zweifel wird diese aufgehoben, wenn mit dem späteren Testament über die gesamte Verlassenschaft verfügt wird)
§ 714§ 714Errichtung einer späteren sonstigen letztwilligen VerfügungKeine
§ 715§ 715Keine
§ 716§ 716Erklärung der UnabänderlichkeitKeine
§ 717§ 717WiderrufKeine
§ 718§ 718Keine
§ 719§ 719Keine
§ 721§ 721Keine
§ 722§ 722Keine
§ 723§ 723Klarstellung, dass eine frühere mündliche gerichtliche oder notarielle Verfügung mit der Vernichtung eines späteren schriftlichen Willens wiederauflebt
§ 724§§ 724-725Vermuteter WiderrufKlarstellung, dass jedes Handeln des Verstorbenen, das zum Erlöschen der vermachten Forderung geführt hat, im Zweifel als Widerruf des Vermächtnisses zu deuten ist; Übernahme der hM, nach der nicht nur der Verlust im Weg der gerichtlichen Exekution, sondern auch der Verwaltungsexekution die Wirksamkeit des Vermächtnisses unberührt lässt
§ 725Verlust der AngehörigenstellungVermutung des Widerrufs von Verfügungen zugunsten des Ehegatten, eingetragenen Partners, Lebensgefährten oder eines Angehörigen nach dem Ende der Partnerschaft bzw der Beseitigung des Verwandtschaftsverhältnisses sowie nach Einleitung des Scheidungs-, Aufhebungs- bzw Abstammungs­verfahrens
§ 726§ 726 S 1-2Ausfall der ein­gesetzten ErbenKeine
Gesetzliche Erbfolge
§ 727§ 727FälleKeine
§ 728§ 728Keine
§ 729§ 729Verkürzter Pflichtteil und Folgen einer EnterbungVermutung, dass die Entziehung des Pflichtteils auch die Entziehung des gesetzlichen Erbteils umfasst; Eintritt der Nachkommen der enterbten Person, auch wenn diese den Verstorbenen überlebt hat
§ 730§ 730Gesetzliche ErbenKeine
§ 731§ 731Erb­recht der VerwandtenKeine
§ 732§ 732KinderKeine
§ 733§ 733Keine
§ 734§ 734Keine
§ 735§ 735Eltern und ihre NachkommenKeine
§ 736§ 736Abstellen auf “gemeinsame" (etwa auch adoptierte) statt “gemeinschaftlich erzeugte" Kinder
§ 737§ 737Keine
§ 738§ 738Großeltern und ihre NachkommenKeine
§ 739§ 739Keine
§ 740§ 740Keine
§ 741§ 741UrgroßelternKeine
§ 742§ 750Mehrfache VerwandtschaftKeine
§ 743§ 751Ausschluss von entfernten VerwandtenKeine
§ 744§ 757Erb­recht des Ehegatten und eingetragenen PartnersStärkung des Erb­rechts: nun steht dem Ehegatten oder eingetragenen Partner bereits neben Geschwistern und Großeltern die volle Verlassenschaft zu; Klarstellung, dass der Anteil eines vorverstorbenen Elternteils dem Ehegatten bzw eingetragenen Partner und nicht dem anderen Elternteil zufällt
§ 745§ 758Gesetzliches VorausvermächtnisErweiterung auf den Lebensgefährten (Befristung der Rechte auf ein Jahr)
§ 746§ 759Auflösung der Ehe oder eingetragenen PartnerschaftKlarstellung, dass das gesetzliche Erbrecht mit der Auflösung unabhängig vom Verschulden endet; Neuregelung des Falls, dass der Erblasser während des anhängigen Aufteilungsverfahrens verstirbt (Erb­recht bleibt unberührt, es sei denn, es wurde bereits eine Vereinbarung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens getroffen)
§ 747§ 796UnterhaltsanspruchKeine
§ 748Außerordentliches Erb­recht des LebensgefährtenAußerordentliches Erb­recht bei Fehlen gesetzlicher Erben (also vor Vermächtnisnehmern und Bund)
§ 749§ 726 S 3Außerordentliches Erb­recht der VermächtnisnehmerKeine
§ 750§ 760Aneignung durch den BundErsatzregelung für § 29 IPRG: Ersetzung eines ausländischen durch den österreichischen Staat als Aneignungsbe­rechtigten
§ 751§ 761Abweichungen von der allgemeinen ErbfolgeHinweis auf Sondererbfolge bei geistlichen Personen mangels Anwendungsbereichs entfallen
§ 752§ 790 S 1, § 792 S 1Anrechnung beim ErbteilRegelung der Form für Anrechnungsanordnungen und -vereinbarungen; Schriftform für Anrechnungsvereinbarung; Notariatsaktsform bei nachträglichem Abschluss (als Erbverzicht)
§ 753§ 790 S 2Schriftform für Anrechnungsvereinbarung
§ 754Klarstellung, dass sich auch Nachkommen Schenkungen an einen Vorfahren auf Verlangen anrechnen lassen müssen
§ 791Entfallen
§ 755§ 793RechenmethodeRegeln für die Berechnung und Bewertung bei der Anrechnung
Pflichtteil und Anrechnung auf den Pflichtteil
§ 756§ 764Pflichtteilsbe­rechtigungVerzicht auf den Begriff “Noterbe"
§ 757§§ 762-763Aufzählung der abstrakt pflichtteilsberechtigten Personen (Ehegatte, eingetragener Partner, Kinder und Kindeskinder); Eltern, Großeltern und Urgroßeltern verlieren ihr Pflichtteils­recht
§ 758§ 767Regelung der konkreten Pflichtteilsbe­rechtigung
§ 759§ 765HöheKeine
§ 766Entfallen
§ 760§ 767Neuregelung des Zuwachses an andere Pflichtteilsbe­rechtigte
§ 761§ 774 S 1Leistung und DeckungLeistung in Geld; Möglichkeit der Leistung durch Zuwendung auf den Todesfall oder Schenkung unter Lebenden; Vermutung, dass mit dem Setzen auf den Pflichtteil ein Geldanspruch und kein Vermächtnis zugewendet wird
§ 762§ 774 S 2-3Bedingungen und BelastungenBedingungen und Belastungen von Zuwendungen bzw Schenkungen, die der Verwertung entgegenstehen, schließen nicht die Eignung zur Pflichtteilsdeckung aus, sondern sind bei der Bewertung zu berücksichtigen
§ 763§ 775GeldpflichtteilErgänzung in Geld bei nicht vollständiger Deckung durch Zuwendung oder Schenkung
§ 764§ 783PflichtteilsschuldnerKlarstellung, dass die Haftung jedenfalls mit dem Wert der Verlassenschaft begrenzt ist; Ausnahme von der Beitragspflicht auf das gesetzliche Vorausvermächtnis des Lebensgefährten und das Pflegevermächtnis erweitert
§ 765Anfall und FälligkeitFälligkeit mit dem Tod; “reine" Stundung des Geldpflichtteils auf ein Jahr (Verzugszinsen fallen an)
§ 766StundungMöglichkeit des Erblassers, eine Stundung oder Ratenzahlung des Pflichtteils auf höchstens 5 Jahre anzuordnen; Verlängerung durch Gericht auf maximal 10 Jahre möglich
§ 767Anordnung einer Stundung oder Ratenzahlung durch das Gericht auf Verlangen des Pflichtteilsschuldners
§ 768SicherstellungAntrag auf Sicherstellung des Pflichtteils oder Änderung einer Stundungsregelung; Informationspflichten der Beteiligten
§ 769EnterbungAllgemeine Definition
§ 770§§ 768-770EnterbungsgründeNeuregelung und Erweiterung des Enterbungsgründe; Entfall des Enterbungsgrundes der “anstößigen Lebensart"
§ 771§ 773Keine
§ 772ErklärungAusdrückliche Zulassung einer stillschweigenden Enterbung durch Übergehen; Wirksamkeit wird an die Ursächlichkeit des Enterbungsgrundes gebunden
§ 773§ 772Widerruf und VerzeihungAusdrückliche Zulassung eines stillschweigenden Widerrufs; Möglichkeit der Verzeihung durch einen nicht mehr testierfähigen Erblasser
§ 774§§ 771, 782BeweislastVermutung der Ursächlichkeit eines damals vorliegenden Enterbungsgrundes für die Enterbung
§ 775§§ 775-781Enterbung ohne Grund und ÜbergehungAnpassung der Vermutungsregel bei unbekannten Kindern
§ 776§ 773aPflichtteilsminderungNeuformulierung und Erweiterung des Rechts auf Pflichtteilsminderung; fehlendes Naheverhältnis über “längeren Zeitraum" (RV 688 BlgNR 25. GP 31: mindestens 20 Jahre) vor dem Tod reicht aus; Ausschluss, wenn der Verstorbene den Kontakt grundlos gemieden oder be­rechtigten Anlass für den fehlenden Kontakt gegeben hat; Möglichkeit einer stillschweigenden Minderung durch Übergehen
§ 777§ 795UnterhaltKeine
§ 778§ 784Ermittlung und BerechnungMaßgeblichkeit des Todestags für die Bewertung; Anspruch des Pflichtteilsbe­rechtigten auf die gesetzlichen Zinsen ab diesem Zeitpunkt
§ 779§§ 784, 786Klarstellung, dass Erbgangsschulden von vornherein zu den Passiva zählen
§ 780§ 787Anrechnung von Zuwendungen auf den TodesfallModernisierung der Anrechnungsregeln; Bewertung zum Todeszeitpunkt
§ 781§§ 785, 787 ffHinzu- und Anrechnung von Zuwendungen unter LebendenUmfassende Neuregelung
§ 782§ 785Schenkungen an nicht pflichtteilsbe­rechtigte PersonenÜbernahme der Vermögensopfertheorie
§ 783§ 785Schenkungen an Pflichtteilsbe­rechtigteNeuregelung des Antrags­rechts
§ 784§ 785 Abs 3AusnahmenKeine
§ 785Erlass der Anrechnung durch letztwillige Verfügung oder Vereinbarung; Formvorschriften
§ 786AuskunftsanspruchAuskunftsanspruch des Pflichtteilsbe­rechtigten gegen Verlassenschaft, Erben und Geschenknehmer
§ 787RechenmethodeNeuregelung der Berechnungsmethode für die Hinzu- und Anrechnung
§ 788§ 794Bewertung der SchenkungWert in dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung wirklich gemacht wurde (Vermögensopfer), als Ausgangspunkt; Aufwertung mit dem VPI auf den Todeszeitpunkt
§ 789§ 951Haftung des Geschenk­nehmersAnteilige Haftung mehrerer Geschenknehmer
§ 790§ 952Möglichkeit der Stundung oder Ratenzahlung des Fehlbetrags
§ 791§ 951Haftungsfreistellung in Höhe des hypothetischen Pflichtteils im Fall des Verzichts auf den Pflichtteil oder der Ausschlagung der Erbschaft
§ 792§ 785 Abs 3Ausdrücklicher Ausschluss der Haftung eines im Schenkungszeitpunkt nicht abstrakt pflichtteilsbe­rechtigten Geschenknehmers, wenn die Schenkung mehr als zwei Jahre vor dem Tod wirklich gemacht wurde (Vermögensopfer)
Erwerb einer Erbschaft
§ 797§§ 797-798EinantwortungsprinzipKeine
§ 798§ 798aÜberlassung der VerlassenschaftKlarstellung, dass auch die Ermächtigung zur Übernahme nach § 153 Abs 2 AußStrG ein Erwerbstitel ist
§ 799§ 799ErbantrittserklärungKeine
§ 800§ 800Keine
§ 801§ 801Keine
§ 802§ 802Keine
§ 803§ 803Be­rechtigung zum Antritt oder zur Ausschlagung der ErbschaftÜbernahme der hL zur Unwirksamkeit von Einschränkungen des Wahl­rechts
§ 804§ 804Inventarisierung auf Antrag eines Pflichtteilsbe­rechtigtenKeine
§ 805§ 805Ausschlagung der ErbschaftKeine
§ 806§ 806WiderrufKlarstellung, dass auch die Ausschlagung unwiderruflich ist
§ 807§ 807InventarKeine
§ 808§ 808SonstigesKlarstellung, dass die Erbschaft nicht unter dem Vorbehalt des Pflichtteils ausgeschlagen werden kann
§ 809§ 809Übertragung des Erb­rechtsKeine
§ 810§ 810VerwaltungKeine
§ 811§ 811Sicherstellung und Befriedigung der GläubigerKlarstellung, dass es sich nicht um eine Aufgabe des Verlassenschaftsgerichts, sondern um eine Aufgabe des Vertreters der Verlassenschaft handelt
§ 812§ 812AbsonderungObjektive Gefährdung als Voraussetzung; Klarstellung, dass nur der wertmäßig erforderliche Teil abzusondern ist und die Absonderung durch eine angemessene Sicherheitsleistung abgewendet oder aufgehoben werden kann, die auch aus der Verlassenschaft stammen kann
§ 813§ 813Aufforderung der GläubigerKeine
§ 814§ 814Keine
§ 815§ 815Keine
§ 816§ 816TestamentsvollstreckerKeine
§ 817§ 817Nachweis der TestamentserfüllungKeine
§ 818AbgabenentrichtungEntfallen
§ 819§ 819EinantwortungKeine
§ 820§ 820Haftung mehrerer ErbenKeine
§ 821§ 821Differenzierung zwischen teilbaren und unteilbaren Schulden
§ 822TeileinantwortungEntfallen
§ 823§ 823Erbschafts- und AneignungsklageKlarstellung, dass die Regeln auch für die Aneignungsklage des Staats (bisher Heimfälligkeitsklage) gelten
§ 824§ 824Keine
Weitere Regelungen
§§ 951-952Herausgabepflicht des GeschenknehmersAndernorts geregelt
§ 956Schenkung auf den TodesfallAndernorts geregelt
§ 1205§ 1205GesbRKeine
§ 1248Wechselseitiges TestamentAndernorts geregelt
§ 1249§ 1249Erb­verträgeKlarstellung des Formerfordernisses der Notariatsaktspflicht
§ 1250Entfallen
§§ 1251 ff§§ 1251 ffKeine
§§ 1278 ff§ 1278 ffErbschaftskaufKeine
§ 1487a§§ 1487-1487aVerjährungEinheitliche Regelung der Verjährungsfrist mit einer kenntnisabhängigen dreijährigen Frist und einer ab dem Tod laufenden absoluten 30-jährigen Frist
§ 1503 Abs 7ÜbergangsregelungenInkrafttreten mit 1. 1. 2017

Artikel-Nr.
Zak digital exklusiv 2015/11

08.07.2015