Obwohl die meisten Bestimmungen inhaltlich unverändert bleiben, nimmt das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG 2013; siehe Zak 2012/789, 433) eine weitgehende Neugliederung und Umnummerierung des Kindschaftsrechts im ABGB (§§ 137-267) vor. Der vorliegende Beitrag soll die Orientierung im neuen Recht und die Zuordnung von Judikatur und Literatur zu unveränderten Regelungen erleichtern. Zwei Vergleichstabellen zeigen aus beiden Blickwinkeln die Übereinstimmungen zwischen der neuen und der alten Rechtslage auf und weisen auf Änderungen hin (bloße Verweisanpassungen sind nicht berücksichtigt). Die Darstellung befindet sich auf dem Stand des Nationalratsbeschlusses.
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