Abhandlungen

Verhaltenskodizes und Ähnliches - oder: Anmerkungen zum "Hartkochen von Soft Law"

Robert Gmeiner

Bereits im Rahmen der (7.) Klagenfurter Legistik-Gespräche 2009 wurde im Zusammenhang mit legistischen Herausforderungen der Korruption und deren Bekämpfung sowie Prävention Soft Law als "Normen von besonderer Qualität"1 adressiert. Darauf zurückkommend soll noch einmal dem Begriff des "Soft Law" vor allem rechtstheoretisch nachgegangen werden. Die daran anschließende These - eine (begrifflich inhärente) Gegensätzlichkeit von ("hartem", zwingendem) Recht und ("weichem") Nicht-Recht wird heutigen Erscheinungsformen von Soft Law nicht mehr gerecht - soll anhand verschiedener Erscheinungsformen von Verhaltenskodizes (und Ähnlichem) verdeutlicht werden: Für sich genommen zwar unverbindliche Texte können insbesondere im Zusammenwirken mit anderen Vorschriften eine (mitunter) nicht unerhebliche rechtliche Bedeutung erlangen (transformiert, "gehärtet" werden). Es wird in der Folge auch der Frage nachgegangen, warum überhaupt Soft-Law-Dokumente als Steuerungsformen angewendet werden - wozu dient Soft Law? Eingedenk der Zielsetzung der Legistik-Gespräche sollen diese Betrachtungen unter einem legistischen und rechtspolitischen Blickwinkel erfolgen. Insgesamt kann es sich nicht mehr als um eine (erste) Annäherung an ein komplexes Thema handeln, die zur weiterführenden Diskussion anregen mag.*

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Artikel-Nr.
ZfV 2020/23

27.10.2020
Heft 3/2020
Autor/in
Robert Gmeiner

MMag. Dr. Robert Gmeiner
Verbindungsstelle der Bundesländer