Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 15. 7. bis 25. 8. 2007 gehemmt werden?1)
Die verhandlungsfreie Zeit hat keine Auswirkungen
auf alle Fristen in bestimmten Verfahren:
Außerstreitverfahren ( § 23 Abs 1 AußStrG nF),Exekutionsverfahren ( § 223 Abs 2 ZPO),Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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