Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 15. 7. bis 25. 8. 2008 gehemmt werden1)"?
Die verhandlungsfreie Zeit hat keine Auswirkungen auf alle Fristen in bestimmten Verfahren
Außerstreitverfahren ( § 23 Abs 1 AußStrG)Exekutionsverfahren ( § 223 Abs 2 ZPO)Konkursverfahren ( § 173 Abs 1 Z 4 KO)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.