Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 15. 7. bis 25. 8. 2010 gehemmt werden?
Die verhandlungsfreie Zeit hat keine Auswirkungen
auf alle Fristen in bestimmten Verfahren
Außerstreitverfahren ( § 23 Abs 1 AußStrG) Exekutionsverfahren ( § 223 Abs 2 ZPO)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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