Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 24. 12. 2005 bis 6. 1. 2006 gehemmt werden?
Die verhandlungsfreie Zeit hat keine Auswirkungen auf alle Fristen in bestimmten Verfahren
Außerstreitverfahren ( § 23 Abs 1 AußStrG nF)Exekutionsverfahren ( § 223 Abs 2 ZPO)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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