Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 24. 12. 2007 bis 6. 1. 2008 gehemmt werden1)?
Die verhandlungsfreie Zeit hat keine Auswirkungen
auf alle Fristen in bestimmten Verfahren:
Außerstreitverfahren ( § 23 Abs 1 AußStrG nF);Exekutionsverfahren ( § 223 Abs 2 ZPO);Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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