Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 24. 12. 2008 bis 6. 1. 2009 gehemmt werden1?
Die verhandlungsfreie Zeit hat keine Auswirkungen auf alle Fristen in bestimmten Verfahren:
Außerstreitverfahren ( § 23 Abs 1 AußStrG);Exekutionsverfahren ( § 223 Abs 2 ZPO);Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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