Wann enden prozessuale Fristen, die durch die verhandlungsfreie Zeit von 24. 12. 2009 bis 6. 1. 2010 gehemmt werden?
Die verhandlungsfreie Zeit hat keine Auswirkungen auf alle Fristen in bestimmten Verfahren:
Außerstreitverfahren ( § 23 Abs 1 AußStrG)Exekutionsverfahren ( § 223 Abs 2 ZPO)Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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