In aller Kürze

Verjährung der Gerichtsgebühren für Kinderbeistand

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem § 8 Abs 1 GEG beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist für Gerichtsgebühren frühestens mit rechtskräftiger Beendigung des Grundverfahrens zu laufen. In Ra 2022/16/0021 gelangte der VwGH zum Schluss, dass bei der Gebühr für die Bestellung eines Kinderbeistandes nach § 104a AußStrG (TP 12 lit h GGG) unter dem Grundverfahren das Bestellungsverfahren selbst und nicht das zugrunde liegende Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren zu verstehen ist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2023/287

05.06.2023
Heft 9/2023