Thema

Verjährung voraussehbarer Folgeschäden aus fortgesetzter Vertragsverletzung

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler

Liegt ein vertragswidriger Dauerzustand iS einer fortgesetzten Schädigung vor, so ist der Geschädigte nach 10 Ob 72/07x = Zak 2008/20, 17 nicht verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt eines Primärschadens zur Vermeidung der Verjährung seines Anspruchs für künftige Schäden eine Feststellungsklage einzubringen.

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Artikel-Nr.
Zak 2008/7

15.01.2008
Heft 1/2008
Autor/in
Andreas Riedler

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler ist Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Johannes Kepler Universität Linz, Vorstand Institut für multimediale Linzer Rechtsstudien, Leiter Abteilung für multimediales Zivilrecht, Vorstand (Stv) Institut für Zivilrecht, Leiter Abteilung für Europäisches Privatrecht und Versicherungsrecht, Vorstandsmitglied Institut für Versicherungswirtschaft an der JKU Linz, venia docendi für Zivilrecht, Versicherungsrecht und Europarecht. Mitarbeit an in- und ausländischen Kommentaren zum ABGB und VersVG. Herausgeber und Autor mehrerer Lehrbücher zum österreichischen bürgerlichen Recht. Umfangreiche nationale und internationale Publikations-, Seminar- und Gutachtertätigkeit im Zivil-, Handels- und Privatversicherungsrecht. Träger zahlreicher Preise.

Publikationen (Hrsg/Autor; Auswahl):
Lehrbuchreihe Studienkonzept Zivilrecht I – VIII (2018); Die Umsetzung der IDD in Österreich (2019); Lebensversicherung: Kein Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers ZFR 2019/134, 311; Schriftenreihe Versicherungsrecht - Versicherungspraxis (zuletzt Band 10 Steidl, Erfülllungsgehilfen 2020); Kommentierung der GesbR §§ 1175 – 1215 in KBB6 (2020); Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen (nicht nur) in der Unfallversicherung, ÖJZ 2020/53, 488; VW-Abgasskandal: Irrtum, LIst, Gewährleistung und Schadenersatz - auch vor dem Hintergrund der BGH-E VI ZR 252/19, ZVR 2020/186, 320; VW-Abgasskandal: 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber der VW-AG? ÖJZ 2021, 5; Kommentar zum VersVG (2020/21; in Druck); Keine Haftung für Sturz des Verfolgers - Gedanken zu 1 Ob 68/20m, ÖJZ 2021, in Druck; Verbesserungskosten und Weiterfresserschäden, Zak 2021, in Druck; Kommentierung des gesamten Vertragsrechts §§ 859 - 901 in Schwimann/Kodek, Praxiskommentar zum ABGB (2021; in Druck).