ABGB § 1295 Abs 1, §§ 1304, 1333 Abs 3
ZPO § 41
RATG § 23
Wer neben der Schipiste eine 10 m hohe Schneepyramide errichtet, die für Kinder naturgemäß einen magischen Anziehungspunkt bildet, muss nach dem Ingerenzprinzip Absperrmaßnahmen treffen. Die Einsichtsfähigkeit in die Gefahren, die mit dem Besteigen dieser Pyramide verbunden sind, kann bei einem 13-jährigen Kind noch nicht ausreichen, um Schadenersatzansprüche gegen den Errichter zur Gänze auszuschließen; eine Verschuldensteilung im Verhältnis 1:1 ist aber angemessen.
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