Aktuelles / Unionsrecht

Verlängerung der Beihilferegelungen bezüglich der Stützung von Finanzinstituten im Kontext der Finanzkrise seit 1. 1. 2011

Bearbeiter: RA Dr. Bernd Fletzberger

Am 1. 12. 2010 hat die Europäische Kommission ("EK") eine Mitteilung bezüglich der Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der Finanzkrise ab 1. 1. 2011 veröffentlicht.1 In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage hält es die EK für gerechtfertigt, das Regime für krisenbezogene Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Finanzsektor zu verlängern. Allerdings wurden restriktivere Voraussetzungen zur Inanspruchnahme staatlicher Beihilfen festgelegt. Folgende maßgeblichen Änderungen wurden beschlossen:

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/14

08.02.2011
Heft 1/2011
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.