Aktuelles Börserecht

Verlängerung des Verbots für ungedeckte Leerverkäufe

bearbeitet von / RA Dr. Bernd Fletzberger

Die FMA hat von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, ungedeckte Leerverkäufe in einzelne Finanztitel zu verbieten. Das bis 31. 1. 2009 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der "Erste Group Bank AG", "Raiffeisen International Bank-Holding AG", "UNIQA Versicherungen AG" und "WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group" wurde daher mit der 2. Leerverkaufsverordnung (2. LVV), mit BGBl II 2009/27 am 28. 1. 2009 kundgemacht, bis einschließlich 30. 4. 2009 verlängert. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen, die Market Maker oder Specialists im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/53

02.03.2009
Heft 2/2009
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.