In aller Kürze

Verlängerung von COVID-19-Maßnahmen

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Mit BGBl I 2022/72 wurden zwei COVID-19-Maßnahmen im Justizbereich, die an sich mit Ende Juni ausgelaufen wären, bis Ende 2022 verlängert, nämlich die erleichterte Gewährung von Unterhaltsvorschüssen (§ 7 1. COVID-19-JuBG) sowie die Ermöglichung von Anhörungen, Verhandlungen und Beweisaufnahmen per Videokonferenz (§ 3 1. COVID-19-JuBG).

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Artikel-Nr.
Zak 2022/327

01.07.2022
Heft 10/2022