Ein Überblick über die Rechtsprechung
Die zivilrechtlichen Aspekte einer Videoüberwachung waren bereits mehrfach Gegenstand der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Aufgrund der neueren Judikatur, die auch auf die Aktivlegitimation juristischer Personen zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen eingeht, erscheint eine aktuelle Bestandsaufnahme der Rechtslage sinnvoll und zweckmäßig.
Das Recht auf Achtung der Privatsphäre1 zählt zu den Persönlichkeitsrechten iSd § 16 ABGB.2 Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre schützt dabei sowohl gegen das Eindringen in die Privatsphäre einer Person als auch gegen die Verbreitung rechtmäßig erlangter, die Privatsphäre betreffende Informationen (zB durch Verbreitung von Bild- oder Tonaufnahmen).3 In diesem Sinn bewirken ua geheime Bildaufnahmen, fortdauernde unerwünschte Überwachungen und Verfolgungen eine Verletzung der Privatsphäre.4
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