Im Reiserecht bestehen zugunsten des Reisenden zahlreiche, zT gesetzlich geregelte vorvertragliche Aufklärungspflichten. Der Aufsatz beschäftigt sich mit den zivilrechtlichen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflichten. Zugleich ist er eine Besprechung der Entscheidung 6 Ob 142/09i = Zak 2010/83, 56.
In dieser Rs buchte der Kläger in einem Reisebüro eine Pauschalreise aus dem Prospekt des beklagten Reiseveranstalters für sich und seine Familie nach Marokko. Am Flughafen München wurde ihm das Check-in verweigert, da sein minderjähriger Sohn keinen eigenen Reisepass besaß, sondern bloß im Reisepass seiner Mutter eingetragen war. Daraufhin buchte der Kläger eine Last-Minute-Reise nach Mallorca.
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