Judikatur / EuGH / Wertpapierrecht

Vermittlung von Portfolioverwaltungsverträgen ist keine "Annahme und Übermittlung von Aufträgen"

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

§

RL 2004/39/EG (MiFID): ErwGr 2, 20, 31, Art 4 Abs 1 Nr 2, Art 21, Anhang I Abschnitt A Nr 1

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EuGH 14. 6. 2017, C-678/15, Khorassani/Pflanz

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/164

20.07.2017
Heft 7/2017