Am 20. 3. 2014 trat die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge (Mortgage Credit Directive - MCD; RL 2014/17/EU vom 4. 2. 2014, ABl L 2014/60, 34) in Kraft. EBA erhielt in Art 29 der MCD das Mandat, Regulatorische Technische Standards (RTS) zu einem Mindestbetrag einer Berufshaftpflichtversicherung für Hypothekarkreditvermittler (die Abkürzung PII steht für "Professional Indemnity Insurance") auszuarbeiten.
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