Aktuelles / Bankenaufsicht

Veröffentlichung der Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) durch die BaFin

Bearbeiterin: Mag. Eva-Désirée Lembeck-Kapfer, LL.M.

Am 15. 12. 2010 veröffentlichte die BaFin die offizielle Neufassung der MaRisk, die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in Kraft trat. Eine vollumfängliche Umsetzung durch die Institute wird bis zum 31. 12. 2011 erwartet. Mit der Neufassung der MaRisk werden somit, zwei Jahre nach der ursprünglichen Veröffentlichung der Mindestanforderungen, die bisherigen Vorgaben an internationale Entwicklungen im Bereich des bankinternen

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/51

15.04.2011
Heft 2/2011
Autor/in
Eva-Désirée Lembeck

Mag. Eva-Désirée Lembeck, LL.M. (Brügge), ist stellvertretende Abteilungsleiterin der Abteilung „Consolidated Supervision und Aufsichtsstandards“ im Bereich Bankenaufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die aufsichtliche Rechtsfortentwicklung auf europäischer und nationaler Ebene sowie die Bearbeitung von Rechtsfragen im Bereich des Bankaufsichtsrechts.