Die Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme,2 kurz DGSD (Deposit Guarantee Schemes Directive), wurde im April 2014 vom Europäischen Parlament beschlossen, im Mai 2014 vom ECOFIN angenommen und am 12. 6. 2014 im ABl der EU veröffentlicht.
Dieser finalen Richtlinie liegt eine längere Entstehungsgeschichte zugrunde: Bereits am 12. 7. 2010 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag für eine Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (RL 94/19/EG) angenommen. Der Vorschlag wurde mit dem Rat und in einer ersten Lesung mit dem EP am 5. 7. 2011 diskutiert. Am 19. 6. 2011 wurde Einigung im Rat (ECOFIN) erzielt. Sodann stagnierte jedoch der Trilog. Das Thema Einlagensicherung wurde gemeinsam mit BRRD im Jahr 2013 intensiv aufgegriffen.
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