Mit dem am 24. 4. 2018 im BGBl veröffentlichten Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 (VersVertrRÄG 2018)1 werden die den Direktvertrieb durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen betreffenden Bestimmungen der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in nationales Recht umgesetzt. Wesentliche Änderungen gegenüber dem bereits im Sommer 2017, damals noch unter dem Titel Versicherungsvertriebsgesetz 2017 (VersVertrG 2017), veröffentlichten Begutachtungsentwurf,2 erfolgten nicht. Klargestellt wurde aber durch eine Änderung in der Systematik (vgl §§ 132, 133 VAG 2016), dass die umfangreichen Produktinformationen nur für das dem Kunden empfohlene Produkt (bzw für etwaige konkrete Alternativangebote) erteilt werden müssen. Die neuen Bestimmungen treten im Einklang mit den aktuellen Vorgaben der IDD mit 1. 10. 2018 in Kraft.3
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