Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/11) und das Abgabenrechtsänderungsgesetz 2011 (BGBl I 2011/76) wurden die Vorschriften zur Besteuerung von Kapitalvermögen grundlegend überholt ("KESt-neu").1 Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Steuerregimes hat die BMF basierend auf § 186 Abs 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs 2 Z 1 ImmoInvFG die Fonds-Melde-VO BGBl II 2012/96 erlassen.2 Durch die Fonds-Melde-VO werden die Vorschriften für das Steuerreporting von Investment- und Immobilienfonds präzisiert:
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