Aktuelles / Finanzmarktrecht

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die 2. Leerverkaufverbotsverordnung (2. LVV) geändert wird (BGBl II 2010/148 vom 25. 5. 2010)

Bearbeiter: PD Dr. Alfred Schramm

Mit obiger Verordnung wird die 2. Verordnung über befristete Verbote im Zusammenhang mit Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten (BGBl II 2008/412) novelliert und die zuletzt geltende Frist für das Leerverkaufsverbot vom 31. Mai auf 30. November 2010 verlängert. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass diese Verordnung ein Leerverkaufsverbot für Aktien

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/116

13.08.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Alfred Schramm

Dr.Alfred Schramm ist Universitätsassistent am IOER, WU Wien und Mitglied der Redaktion der ZFR. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Finanzmarktaufsichtsrecht und der Rechtsvergleichung.

Publikationen:

Kammel/Schramm, Grundriss des Devisenrechts (2006) (Walther Kastner-Preis 2007);

N. Raschauer/Schramm, Neue Enforcementregelungen im Finanzmarktaufsichtsrecht, ZFR 1/2006, 8;

Schramm, Das Finanzkonglomerategesetz. Ein aktuelles Problem des österreichischen und des EG-Bankrechts, ÖBA 2004, 937;

Schramm, Finanzmarktaufsicht verfassungsrechtlich abgesichert.- Oder: Wie man die Verfassung weiter demontiert, JBl 2003, 8.