Mit obiger Verordnung wird die 2. Verordnung über befristete Verbote im Zusammenhang mit Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten (BGBl II 2008/412) novelliert und die zuletzt geltende Frist für das Leerverkaufsverbot vom 31. Mai auf 30. November 2010 verlängert. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass diese Verordnung ein Leerverkaufsverbot für Aktien
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Dr.Alfred Schramm ist Universitätsassistent am IOER, WU Wien und Mitglied der Redaktion der ZFR. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Finanzmarktaufsichtsrecht und der Rechtsvergleichung.
Publikationen:
Kammel/Schramm, Grundriss des Devisenrechts (2006) (Walther Kastner-Preis 2007);
N. Raschauer/Schramm, Neue Enforcementregelungen im Finanzmarktaufsichtsrecht, ZFR 1/2006, 8;
Schramm, Das Finanzkonglomerategesetz. Ein aktuelles Problem des österreichischen und des EG-Bankrechts, ÖBA 2004, 937;
Schramm, Finanzmarktaufsicht verfassungsrechtlich abgesichert.- Oder: Wie man die Verfassung weiter demontiert, JBl 2003, 8.