Mit obiger Verordnung werden bestimmte Meldungen zum Quartalsbericht der Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgekassen geändert.
Insb wird damit eine Meldeverpflichtung für HTM-bewertete Veranlagungsinstrumente eingeführt, die Anlagen 1, 2 und 3 geändert und zwei neue Anlagen (Anlage 7 für das betriebliche Vorsorgekassengeschäft und Anlage 8 für das Zukunftsvorsorgegeschäft) geschaffen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.