Aktuelles / Versicherungsrecht

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung (Gewinnbeteiligungs-Verordnung - GBVVU), BGBl II 2006/398

bearbeitet von Dr. Bernd Fletzberger, Finanzmarktaufsichtsbehörde

Mit dieser Verordnung macht die FMA von der Verordnungsermächtigung in § 18 Abs 4 iVm § 85 Abs 1 VAG Gebrauch und legt für gewinnberechtigte klassische Lebensversicherungen und betriebliche Kollektivversicherungen ein Mindestniveau für eine angemessene Gewinnbeteiligung fest. Die Dotierung der Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer zuzüglich allfälliger Direktgutschriften hat in jedem Geschäftsjahr mindestens 85 % der Bemessungsgrundlage1) zu betragen. Auf diesen Mindestbetrag können Überdotierungen aus früheren Geschäftsjahren angerechnet werden, wobei der anrechnungsfähige Betrag jedes Jahr um 10 % sinkt (vgl § 2 Abs 2 GBVVU). Das bedeutet beispielsweise, dass Aufwendungen für die Gewinnbeteiligung des Jahres 2006 im Geschäftsjahr 2007 zu 90 %, im Geschäftsjahr 2008 zu 80 % usw angerechnet werden können, soweit diese 2006 die erforderliche Mindestdotierung überschritten haben.

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Artikel-Nr.
ZFR 2006/54

20.12.2006
Heft 2/2006
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.