Nationales Börse- / Wertpapierrecht

Verordnung der FMA, mit der die 2. LeerverkaufverbotsV geändert wird

Bearbeiter: PD Dr. Nicolas Raschauer

Das für die Aktien und Aktien vertretende Wertpapiere der Erste Group Bank AG, Raiffeisen International Bank-Holding AG, UNIQA Versicherungen AG und WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group geltende Verbot von ungedeckten Leerverkäufen am Kassamarkt wird abermals verlängert, und zwar von 30. 4. 2009 bis 30. 6. 2009 (BGBl II 2009/121).

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/81

09.06.2009
Heft 3/2009
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.