Aktuelles / Bankrecht

Verordnung der FMA, mit der die Finanzkonglomeratsquartalsberichts-Verordnung (FQUAB-V), die Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung (JKAB-V), die Ordnungsnormenausweis-Verordnung (ONA-V), die Stammdatenmeldungs-Verordnung (STDM-V) und die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) geändert werden (BGBl II 2010/88 vom 18. 3. 2010)

Bearbeiter: PD Dr. Alfred Schramm

Mit obiger Verordnung werden in 5 Artikeln gegliedert, mehrere aufsichtsrelevante Verordnungen durch die FMA novelliert.

Änderung der FQUAB-V: Die Änderung der FQUAB-V beschränkt sich auf eine in § 1 Abs 1 vorgenommene Terminänderung für die Meldepflicht zu Quartalsberichten durch zusätzlich beaufsichtigte Unternehmungen. Nunmehr sind diese Berichte nicht mehr binnen 4 Wochen nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, sondern spätestens bis zum 15. Kalendertag des 2. Folgemonats nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres zu übermitteln.

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/90

04.06.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Alfred Schramm

Dr.Alfred Schramm ist Universitätsassistent am IOER, WU Wien und Mitglied der Redaktion der ZFR. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Finanzmarktaufsichtsrecht und der Rechtsvergleichung.

Publikationen:

Kammel/Schramm, Grundriss des Devisenrechts (2006) (Walther Kastner-Preis 2007);

N. Raschauer/Schramm, Neue Enforcementregelungen im Finanzmarktaufsichtsrecht, ZFR 1/2006, 8;

Schramm, Das Finanzkonglomerategesetz. Ein aktuelles Problem des österreichischen und des EG-Bankrechts, ÖBA 2004, 937;

Schramm, Finanzmarktaufsicht verfassungsrechtlich abgesichert.- Oder: Wie man die Verfassung weiter demontiert, JBl 2003, 8.