für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte durch Unternehmen der Vertragsversicherung (VerzVVU 2002) geändert wird (BGBl II 2006/435)
Mit dieser Novelle wird die VerzVVU 2002 an die Änderungen, die sich aus der letzten Novellierung der Kapitalanlageverordnung 2002, BGBl II 2006/289, ergeben haben, angepasst1).
Darüber hinaus werden die Mindestangaben für bestimmte Vermögenswerte erweitert, die Versicherungsunternehmen der FMA zu melden haben. So sind bei den Kapitalanlagen zukünftig zusätzlich die Ratingagentur und das Ratingergebnis zu bezeichnen. Darüber hinaus ist anzugeben, ob es sich um strukturierte Vermögenswerte, Asset Backed Securities oder Private Equity handelt. Bei derivativen Finanzinstrumenten ist anzuführen, ob es sich um Macrohedges handelt oder nicht.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.