Aktuelles / Versicherungsrecht

Verordnung der FMA, mit der die Verordnung über die Führung von Verzeichnissen

bearbeitet von Dr. Bernd Fletzberger

für die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogenen Vermögenswerte durch Unternehmen der Vertragsversicherung (VerzVVU 2002) geändert wird (BGBl II 2006/435)

Mit dieser Novelle wird die VerzVVU 2002 an die Änderungen, die sich aus der letzten Novellierung der Kapitalanlageverordnung 2002, BGBl II 2006/289, ergeben haben, angepasst1).

Darüber hinaus werden die Mindestangaben für bestimmte Vermögenswerte erweitert, die Versicherungsunternehmen der FMA zu melden haben. So sind bei den Kapitalanlagen zukünftig zusätzlich die Ratingagentur und das Ratingergebnis zu bezeichnen. Darüber hinaus ist anzugeben, ob es sich um strukturierte Vermögenswerte, Asset Backed Securities oder Private Equity handelt. Bei derivativen Finanzinstrumenten ist anzuführen, ob es sich um Macrohedges handelt oder nicht.

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Artikel-Nr.
ZFR 2007/15

20.03.2007
Heft 1/2007
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.