Aktuelles / Bankrecht

Verordnung der FMA über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute (ZAPV)

RA Dr. Bernd Fletzberger

Am 28. 12. 2009 veröffentlichte die FMA eine Verordnung über die Anlage zum Prüfbericht für Zahlungsinstitute (BGBl II 2009/494). Die FMA hat damit von der in § 25 Abs 3 ZaDiG normierten Ermächtigung Gebrauch gemacht, die Art der Übermittlung, Form und Gliederung der Anlage zum Prüfbericht durch Verordnung festzusetzen. Systematisch und (in entsprechend abgespeckter Form auch) inhaltlich orientiert sich die Verordnung sehr stark an der FMA-Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht (AP-VO) nach § 63 Abs 5 BWG.

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/24

11.02.2010
Heft 1/2010
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.