Am 27. 12. 2017 veröffentlichte die Kommission ihre VO (EU) 2017/2395 vom 12. 12. 2017 "in Bezug auf Übergangsbestimmungen zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des IFRS 9 auf die Eigenmittel und zur Behandlung von bestimmten auf die Landeswährung eines Mitgliedstaats lautenden Risikopositionen gegenüber dem öffentlichen Sektor als Großkredite" im ABl1. Aufgrund der offenkundig politisch getriebenen Dringlichkeit der Angelegenheit ist die Verordnung bereits am 28. 12. 2017 in Kraft getreten und gilt bereits seit dem 1. 1. 2018 (siehe Art 2 der VO).
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