Aktuelles Bankrecht

Verordnung des BMF zur Festlegung näherer Bestimmungen über die Bedingungen und Auflagen für Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz

Dr. Rene Kreisl, LL.M.

§ 2 Abs 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) ermächtigt den BMF im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler durch VO nähere Bestimmungen über die Bedingungen und Auflagen für staatliche Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz 1 festzulegen, wovon insbesondere die in Z 1 bis 10 dieser Bestimmung aufgezählten Regelungsbereiche umfasst sind. Diese Vorschriften sind nach Maßgabe von § 1 Abs 4 Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG) auch für Haftungsübernahmen des Bundes für Wertpapieremissionen nach § 1 Abs 1 Z 10 BWG relevant. Der BMF hat auf Grundlage von § 2 Abs 5 FinStaG und § 1 Abs 4 IBSG die vorliegende VO am 30. 10. 2008 im Bundesgesetzblatt (BGBl II 2008/382) veröffentlicht. Es folgt eine überblicksweise Darstellung der in dieser VO festgesetzten Bedingungen und Auflagen, zu deren Einhaltung Begünstigte von "staatlichen Rettungsmaßnahmen" nach § 2 Abs 5 FinStaG bzw § 1 Abs 4 IBSG verpflichtet werden können.

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Artikel-Nr.
ZFR 2008/138

04.12.2008
Heft 6/2008
Autor/in
Rene Kreisl

Dr. Rene Kreisl, MA, LL.M., MBA, ist Mitglied des Vorstands der Macquarie Investment Management Austria Kapitalanlage AG (Recht, Compliance und Risikomanagement) und Redaktionsmitglied der ZFR.

Publikationen (Auswahl):
Kommentierung der §§ 18 bis 21, 39 bis 45, 128 und 189 bis 194 (gemeinsam mit N. Raschauer) in Macher et al (Hrsg.), InvFG Kommentar (2. Auflage, Wien 2013) und §§ 7 bis 20 in Gruber (Hrsg.), BörseG 2018 (Wien 2020).