Am 5. 7. 2018 erfolgte die gänzliche Aufhebung von zwei Verordnungen sowie die Veröffentlichung einer neuen VO der FMA:
Mit Ablauf des 31. 7. 2018 wird die VO der FMA über den internationalen Austausch von Daten des zentralen Kreditregisters (Zentralkreditregister-Austauschverordnung - ZKR-AustauschV), BGBl II 2005/299 idgF außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig wird auch die Zentralkreditregistermeldungs-Verordnung - ZKRM-V aufgehoben (siehe unten 3.) Beide Maßnahmen stehen vor dem Hintergrund des Systemwechsels zur unionsweit harmonisierten AnACredit VO (EU) 2016/867 der EZB und der Zusammenführung des bisherigen Zentralkreditregisters mit AnACredit. Die ersatzlose Aufhebung der ZKR-AustauschV beendet vorläufig die derzeit mit einer Reihe von Staaten bestehende Möglichkeit der länderübergreifenden Obligoabfrage. Diese Funktionalität ist als Option in der AnaCredit-VO der EZB vorgesehen, über die Umsetzung soll allerdings aus jetziger Sicht erst nach Etablierung des neuen Melderegimes entschieden werden.
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