Aktuelles / Pensionskassenrecht

Verordnungen der FMA über die Mindeststandards für das Risikomanagement bei Pensionskassen (RIMAV-PK), BGBl II 2006/360, und über die besonderen Veranlagungsvorschriften für Pensionskassen (BVV-PK), BGBl II 2006/361

bearbeitet von Dr. Bernd Fletzberger, Finanzmarktaufsichtsbehörde

Am 22. September 2006 wurden die RIMAV-PK und die BVV-PK im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit kommt die FMA den gesetzlichen Verpflichtungen des § 25 Abs 9 und 10 PKG fristgerecht nach. Beide Verordnungen traten am 23. September 2006 in Kraft.

Abweichend vom Begutachtungsentwurf, der die verpflichtende Einhaltung der RIMAV-PK durch jede Pensionskasse verlangte, besteht nun eine Wahlmöglichkeit für Pensionskassen. Sie können entweder die „qualitative“ RIMAV-PK anwenden oder sich an die „quantitativen“ Kapitalanlagegrenzen der BVV-PK halten. Eine Übergangsfrist - wie noch im Begutachtungsentwurf - findet sich in der RIMAV-PK nicht mehr.

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Artikel-Nr.
ZFR 2006/59

20.12.2006
Heft 2/2006
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.