Die Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II-RRL)2 durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 20163 wird nicht nur durch die delegierte Verordnung4 auf Ebene 2 und die technischen Standards der EIOPA (Durchführungsverordnungen) auf Ebene 3, sondern auch durch die Verordnungen der FMA komplementiert.
Das VAG 2016 sieht über 30 Verordnungsermächtigungen für die FMA vor, von denen rund die Hälfte eine Verpflichtung der
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