Aktuelles

Verordnungen der OeNB im BGBl

Rainer Wolfbauer

Am 19. 7. 2018 erfolgte im Teil II des BGBl die Kundmachung zweier neuer Verordnungen der OeNB:

Die Verordnung richtet sich an in Österreich gebietsansässige, Einlagen entgegennehmende Kreditinstitute gem Art 1 lit a Z 2 sublit a EZB-Monetärstatistik-VO. Die gegenständliche Verordnung konkretisiert die Grundlage für die Integration von granularen Kreditdatenerhebungen gemäß der AnaCredit-VO und der GKE-VO der FMA1 sowie der SHS-Verordnung in das Datenmodell. Die Abschnitte 2-7 der Verordnung regeln die einzelnen Meldungen (Abschn 2: Meldungen zu Krediten; Abschn 3: Meldungen zu Einlagen und Sachkonten; Abschn 4: Wertpapiermeldungen; Abschn 5: Meldung von Prüf- und Kontrollwerten; Abschn 6: Granulare Kreditdaten sowie Abschn 7: SHSG und Verbriefungsmeldungen konsolidiert) und verweisen dabei auf die 110 Seiten umfassende "Beilage zur Datenmodellverordnung 2018". Abschn 8 (§§ 20 f) regelt die differenziert geregelten Meldestichtage sowie die Meldefristen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/199

28.08.2018
Heft 8/2018
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).