Am 15. 10. 2013 hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Verordnungspaket zur Dotierung von Zinszusatzrückstellungen von Versicherungsunternehmen zur Begutachtung veröffentlicht. Das Paket umfasst Novellen der Höchstzinssatzverordnung, der Gewinnbeteiligungs-Verordnung und der Aktuarsberichtsverordnung, die noch auf das Geschäftsjahr 2013 Anwendung finden sollen.
Die FMA betont zwar, dass Versicherungsunternehmen derzeit keine Schwierigkeiten hätten, ihren Garantieverpflichtungen bei Lebensversicherungen nachzukommen.1 Dennoch sollen Versicherungsunternehmen nun eine Zinszusatzrückstellung bilden, die sicherstellen soll, dass diese ihre gesetzlichen Verpflichtungen und vertraglichen Garantien auch künftig einhalten können. Droht etwa angesichts eines anhaltenden Niedrigzinsumfeldes, dass die derzeitigen oder zu erwartenden Erträge aus der Finanzgebarung nicht ausreichen, um die in Hochzinsphasen garantierte Verzinsung zu leisten, soll diese Rückstellung von den Versicherungen rechtzeitig gebildet werden, um ihren Garantieverpflichtungen nachkommen zu können.
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