Kommissar Barnier hat am 15. 11. 2011 den vorab bereits viel diskutierten Vorschlag für eine Änderung der Ratingagenturen-VO 1060/2009/EG (CRAR) unterbreitet.
Ziel der in COM(2011) 747/2 veröffentlichten Regelungsvorhaben ist es, transparentere und zeitgerechte Beurteilungen der Bonität von Staaten (Sovereign Ratings) zu gewährleisten, die Entstehung einer Bonitätsbewertung in stärkerem Maße offenzulegen, die automatische und ungeprüfte Heranziehung von Ratings für Investitionsentscheidungen einzudämmen, sowie die Vielfalt und Unabhängigkeit von Ratingagenturen zu befördern (MEMO/11/788 5).
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