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Versicherbarkeit von DSGVO-Geldbußen und Regressansprüchen daraus

Philipp Strasser

Die Anforderungen der DSGVO haben unter gesellschaftsrechtlichen Compliance-Gesichtspunkten höchste Relevanz. Sie etablieren klare Pflichtenstandards und knüpfen an deren Verletzung drastische Konsequenzen. Die den Unternehmen bei datenschutzrechtlichen Verstößen drohenden Bußgelder sind beträchtlich. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags wird die Versicherbarkeit des Vermögensschadens aus solchen Geldbußen sowie die Haftung des geschäftsführenden Organs für derartige Vermögensschäden geprüft. Daran knüpfen sich schließlich eine Abhandlung zu den Leistungsansprüchen aus D&O-Versicherungen wegen allfälliger Organhaftungsansprüche und eine Aufarbeitung der wesentlichen gesetzlichen Wertungen in diesem Zusammenhang.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/188

28.08.2018
Heft 8/2018
Autor/in
Philipp Strasser

Mag. Philipp Strasser ist Rechtsanwalt in Wien mit Schwerpunkten im streitigen Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Versicherungsvertragsrecht. Er ist Partner der Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte GmbH (https://www.vhm-law.at) und Vortragender sowie Autor zu gesellschaftsrechtlichen Themen.

(Wichtige) Publikationen:
Die Deckung von Schäden aus Kartellgeldbußen, VersR 2017, 65; Compliance Officer, Verantwortlicher Beauftragter und D&O-Versicherungsschutz, Compliance Praxis 1/2016; Die Directors & Officers Liability Insurance unter Compliance-Gesichtspunkten, in Petsche/Toifl/Göres/Prebil, Compliance Meisterklasse (2014).