Thema

Versicherungsrechtliche Dauerrabattrückforderung qua ergänzender Vertragsauslegung?

Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilch

Anmerkungen zu 7 Ob 11/14i = Zak 2015/131, 76 sowie zur Rolle des Richters bei der Vertragsauslegung

Seit der OGH dazu übergegangen ist, die seit Jahren und Jahrzehnten von der Versicherungspraxis gepflogene Gestaltung von Vereinbarungen über die Gewährung (bzw die Rückforderung) von Dauerrabatten als den Versicherungsnehmer iSv § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend anzusehen,1 ist beim "Dauerbrenner Dauerrabatt" eine neue Frage in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Sie geht dahin, ob es dem Versicherer im Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Versicherungsnehmer möglich ist, den zuvor gewährten Dauerrabatt qua ergänzender Vertragsauslegung zumindest teilweise - und zwar konkret im nicht als gröblich benachteiligend anzusehenden Umfang - zurückzufordern. In der E 7 Ob 11/14i2 wurde dazu vom OGH erstmals Stellung genommen und versucht, zumindest partiell eine Klärung herbeizuführen. In welchem Umfang dies gelungen ist, wird in dem Beitrag analysiert.

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Artikel-Nr.
Zak 2015/115

03.03.2015
Heft 4/2015
Autor/in
Andreas Vonkilch

Dr. Andreas Vonkilch ist Univ.-Prof. am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Rund 200 Publikationen zum gesamten Zivilrecht, dem Verbraucherrecht, dem Recht der Finanzdienstleistungen und dem Immobilienrecht.