Judikatur / OGH / Versicherungsrecht

Versicherungsrechtliche Entscheidungen des OGH

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

OGH 10. 6. 2015, 7 Ob 86/15w

Leitsatz (der Redaktion)

Fährt ein Fahrzeug in einen überschwemmten Fahrbahnbereich ein und kommt es infolge Wasserschlags zu einem Motorschaden, ist dieser in der Elementarkaskoversicherung nach Art 1.1.1. a) AKKB 2007 nicht gedeckt, weil es an einer unmittelbaren Einwirkung des Hochwassers fehlt. Dieses ist in einem solchen Fall nicht einzige oder letzte Ursache für den Schaden.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/7

19.01.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.